wird geladen

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Konditionen regeln das Rechtsverhältnis zwischen starlink creative agency GmbH, Juchstrasse 1, 8604 Volketswil, Schweiz (nachfolgend starlink creative agency genannt), und dem Kunden, welcher eine Dienstleistung im Bereich Design der starlink creative agency bezieht. starlink creative agency behält sich das Recht vor, diese Konditionen jederzeit ohne Mitteilung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Sofern nicht anders angekündigt, treten solche Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Konditionen unterstehen dem schweizerischen Recht und der Gerichtsstand ist Schlieren, Schweiz.

1. Allgemeines

1.1 Form

Der Vertrag zwischen dem Besteller und starlink creative agency kann schriftlich oder mündlich gültig geschlossen werden. Üblich ist allerdings das Akzept einer schriftlichen Kostenvoranschlages von starlink creative agency durch den Kunden. Die Rechtsform dieses Vertrages ist der Werkvertrag gemäss Art. 363ff OR.

1.2 Kostenvoranschlag

starlink creative agency erstellt einen Kostenvoranschlag vor Beginn des Projektes. Werden die vereinbarten Informationen oder Materialien von Seiten des Kunden nicht wie vereinbart geliefert oder werden die Anforderungen erhöht (z.B. mit zusätzlichem Inhalt oder Funktionalität), so wird der Mehraufwand zum Stundenansatz gemäss Kostenvoranschlag verrechnet. starlink creative agency ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn die Kosten um mehr als 20 % des Kostenvoranschlages sich belaufen werden.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen starlink creative agency und Ihren Kunden, welche Ihre Dienste im Bereich Design in Anspruch nehmen. Diese AGB gelten für jegliche Aufträge, sofern nichts anderes spezifisch erwähnt ist oder im Bereich Hosting angeboten Eine schriftliche Ausgabe kann bei starlink creative agency GmbH, Juchstrasse 1, 8604 Volketswil bezogen werden. starlink creative agency behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.

3. Leistungen der starlink creative agency

3.1 Im Allgemeinen

Die Leistungen der starlink creative agency werden üblicherweise mit einem Kostenvoranschlag vereinbart.

3.1.1 Termine

Die im Kostenvoranschlag abgemachten Termine werden eingehalten. Kommt es zu einer Verzögerung, die nicht auf Verschulden von starlink creative agency zurückzuführen ist, kann diese auch nicht dafür behaftet werden.

3.1.2 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang der geleisteten Dienstleistung wird üblicherweise im Kostenvoranschlag geregelt. Mehraufwand, der nicht auf Verschulden von starlink creative agency zurückzuführen ist resp. Der über den vereinbarten Umfang gehen, werden analog den Sätzen im Kostenvoranschlag weiter verrechnet.

3.1.3 Drittleistungen

starlink creative agency agiert im Normalfall als Unternehmen mit ihren Mitarbeiter, ist jedoch berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen und handelt in einem solchen Falle gegenüber diesen im Namen und auf Rechung des Kunden.

3.1.4 Haftung

Sollte während der Dauer der Projektentwicklung Schwierigkeiten auftauchen welche von starlink creative agency als nicht zumutbar, technisch unmöglich oder finanziell nicht mehr attraktiv erachtet werden (z.B. massive Erhöhung des verlangten Arbeitsaufwandes, illegale / unlautere / unrealistische oder nicht im Rahmen des Kostenvoranschlages erfüllbare Sonderwünsche seitens des Kunden) so kann das Projekt jederzeit und unter schriftlicher Benachrichtigung an den Kunden abgebrochen werden. Eine bereits geleistete Anzahlung verbleibt dabei im Besitz der starlink creative agency oder wird Anteilsweise rückerstattet gemäss dem bereits investierten Zeitaufwand für Meetings, Kommunikationsaufwand, Konzepte, Vorschläge oder andere Arbeitsleistungen. Es gelten grundsätzlich die Bestimmung des OR. Hingegen begründet die Nichteinhaltung des Liefertermins durch starlink creative agency keine Rücktrittsrecht des Kunden, wenn sie auf Ereignisse zurückzuführen ist, die nicht im Einflussbereich der starlink creative agency liegen (z.B. zu späte Lieferung von Texten, Bildern, und Vorlagen, wesentliche und wiederholte Konzeptänderungen bzw. wesentliche Erhöhung des verlangten Arbeits- und Zeitaufwandes gegenüber des vereinbarten Kostenvoranschlages, unvorgesehene Ausfälle von Systemen, usw.). starlink creative agency übernimmt keinerlei Garantie oder Verantwortung für den weiterführenden Erfolg des Produktes, weder im Sinne von Publikumserfolg, Umsatz, Einnahmen oder sonstige Vorteile aufgrund dessen Nutzung durch den Kunden oder durch Drittparteien. starlink creative agency übernimmt keinerlei Verantwortung für Folgeschäden. starlink creative agency garantiert die Funktionalität ihrer Produkte für den üblichen und vertraglich zugesicherten Gebrauch.

3.1.5 Mehraufwand

Entsteht durch unvollständige Information, verspätete oder unkorrekte Ablieferung von Materialien oder Informationen seitens des Kunden einen Mehraufwand oder erhöhen sich die Produktionskosten deutlich und beweisbar durch nachträglich vom Kunden verlangten Änderungen, die nicht wegen technischer Schwierigkeiten vorgenommen werden, werden die dafür aufgewendete Stunden zu dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich verrechnet.

3.1.6 Vertrauensschutz

starlink creative agency sichert dem Kunden zu, dass alle Informationen, die für die Auftragsdurchführung benötigt werden, absolut vertraulich gehandhabt werden.

3.2 Web

Dienstleistungen im Web Bereich werden für marktübliche Computer Systemen entwickelt, wobei der Kundenkreis unseres Auftraggebers berücksichtig wird. Soll z.B. mit dem Produkt Jugendliche beworben werden, so werden wir eher multimediale Objekte einsetzten (unterhalten werden). Soll hingegen damit Geschäftsmännern und Geschäftsfrauen gedient werden, so wird eher auf solche Objekte verzichtet (schnell zu den richtigen Informationen kommen). starlink creative agency übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Probleme, welche sich bei von Kunden gewählten Internet-Providern (Hosting- oder Access-Provider) oder auf der entsprechenden Server-Plattform ergeben können (z.B. Hacking durch Dritte, Datenverlust,…). Im Weiteren wird keine Verantwortung übernommen für Probleme, die sich im Zusammenhang mit registrierten Domain-Namen (Web-Adressen) ergeben könnten. Grundsätzlich hat ausschliesslich der Kunde die Verantwortung für diese Bereiche, sowie auch die entsprechenden Zahlungspflichten gegenüber Drittparteien.

3.3 Druck

Vor jedem Druck wird vom Kunden ein Gut zum Druck (GzD) eingeholt. Nach Unterzeichnung des GzD übernimmt starlink creative agency keine Haftung für Fehler des Druckes. starlink creative agency führt den Druck üblicherweise im Namen des Kunden durch.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Im Allgemeinen

4.1.1 Notwendige Unterlagen und Informationen

Werden Informationen oder Unterlagen benötigt, die vertraglich abgemacht wurden, so ist der Kunden verpflichtet in dem vereinbarten Format und termingerecht zu liefern. Sollte bei nicht Einhalten seitens des Kunden Mehraufwand bei der starlink creative agency entstehen, so werden diese weiterverrechnet.

4.1.2 Zahlungskonditionen

Sofern nichts anderes schriftlich im Kostenvoranschlag abgemacht ist, wird eine Anzahlung von 30 % vor Arbeitbeginn fällig. Der Restbetrag wird zum Zeitpunkt einer erfolgreichen Abnahme des Endproduktes durch den Kunden in einem einzigen Betrag fällig. Vorbehalten bleiben andere schriftliche Vereinbarungen für grössere Projekte. Die Preise sind mehrwertsteuerfrei. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises verbleiben alle Produkte im Eigentum von starlink creative agency.

starlink creative agency ist jederzeit berechtigt, im Eigentumsvorbehaltsregister an den von ihr gelieferten Produkte einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen, um sich bei Nichtzahlung einer vereinbarten Dienstleistung abzusichern. Es werden keine Rabatte, Skonti oder andere Abzüge als die im Vertrag geregelten akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungsfrist nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit der ersten Mahnung in Verzug und hat einen Verzugszins von 5 % zu bezahlen. starlink creative agency ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 20.00 für Mahnaufwand in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, ist starlink creative agency berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Kosten von Dritten wie z.B. Webhoster, Druckerei, etc. die im Namen des Kunden von uns organisiert werden, werden direkt dem Kunden verrechnet. Ist dies nicht der Fall, so wird dieser Betrag als Vorauszahlung zu tätigen.

4.1.3 Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht

Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von starlink creative agency, insbesondere gewerbliche Schutzrechte (Design) und das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von starlink creative agency geschaffenen Produkte und Leistungen (Konzepte, Story Board, Design-Vorschläge, Texte, Bilder, Ton, grafische Arbeiten, Fotos, Signete, Musikkompositionen und Studio-Einspielungen, CD-Rom Entwicklungen, Internet-Lösungen und Programmierung, Datenbanksysteme und Applikationen), insbesondere am Source Code (Quellendateien) von Softwarelösungen. _Im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit steht dem Kunden, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber starlink creative agency erfüllt, die nicht ausschliessliche und entgeltliche Nutzung des geistigen Eigentums von starlink creative agency zu. Soweit dieses Dritten zugänglich gemacht wird, soll prinzipiell und wenn nicht schriftlich anders vereinbart den Schriftzug der Firma starlink creative agency und Hinweise oder Links auf den Webauftritt der starlink creative agency gut sichtbar tragen. Dies ist branchenüblich und dieses recht ergibt sich aus dem URG (Urheberrechtsgesetz, in der Schweiz gültig seit 1992) und ist daher nicht zu umgehen. Auch nach Projektabschluss darf eine solche Werkreferenz nicht vom Kunden entfernt werden, ausser im Falle einer kompletten Neu-Entwicklung durch eine Konkurrenzfirma. In einem solchen Falle ist es nicht gestattet, irgendwelche Arbeiten der starlink creative agency weiter zu verwenden oder irgendwie als Arbeiten von anderen Entwicklern darzustellen. In einigen Fällen wird auf einer neu erstellten Kundenwebsite ein Copyright-Hinweis angebracht. Dieses Copyright muss aber auf den Kunden selbst lauten, denn dieser hat ja das eigene Material beigebracht, und auch für das Design bezahlt. Mangels anderer Vereinbarung darf vom Kunden die gelieferte Internet-Lösung, Multimedia-Produktion, graphische Arbeit oder Programmierung nur unter einer einzigen Internet-Adresse (URL) bzw. auf der eigenen Website des Kunden verwendet werden. Das durch starlink creative agency erstellte Produkt oder Teile davon dürfen ohne Einverständnis der starlink creative agency nicht geändert, vertrieben oder weiterverkauft werden. Zulässig ist die Aktualisierung und Änderung von Feldern, die speziell dafür vorgesehen sind (z.B. bei Datenbanklösungen resp. CMS Systemen). Unabhängig von der Nutzungsregelung zwischen den Parteien hat starlink creative agency das

Recht, Ideen, Konzepte, selber erstellte Elemente und Verfahren bei der Erstellung anderer Produkte unbeschränkt zu verwenden. Überdies hat starlink creative agency das Recht, das Arbeitsresultat sowie allfällige Arbeitsbeurteilungen und Kommentare seitens des Kunden unbeschränkt für die Eigenwerbung zu nutzen.

4.1.4 Abnahme des Projektes

Ein Produkt oder eine Dienstleistung gilt als genehmigt, wenn der Kunde das Projekt als fertig gestellt abnimmt. Sobald das Projekt abgenommen ist, wird damit die Restzahlung sofort fällig. Im Zeitpunkt der Abnahme übernimmt der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte am gelieferten Produkt sowie die alleinige Verantwortung über die Inhalte. Besondere Vereinbarungen einer Testphase, von regelmässig zu prüfenden Arbeitsproben und der Erstellung eines Abnahmeprotokolls bleiben vorbehalten. Eine darüber hinausgehende ständige Wartung, Aktualisierung oder Betreuung der Produkte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und wird per Stundenaufwand verrechnet.

4.2 Web

Ein Produkt oder eine Dienstleistung gilt als genehmigt, wenn der Kunde das Projekt als fertig gestellt abnimmt, insbesondere wenn er sein Einverständnis zur Aufschaltung einer neuen Website, Programmierarbeit, Multimedia-Produktion oder Textarbeit auf seiner eigenen Web-Plattform oder Domain erteilt. Sobald das Produkt aufgeschaltet oder zur beabsichtigten Nutzung freigegeben wird, wird damit die Restzahlung sofort fällig.
Nach Auflösung der vertraglichen Zusammenarbeit ist die weitere Nutzung, insbesondere die Herausgabe des Source Code (Quellcode, z.B. Datenbankscripts oder editierbare Flash-Dateien) nur mit schriftlicher Zustimmung der starlink creative agency und Leistung einer Entschädigung gestattet, ausser wo dies anders festgehalten ist.

4.3 Druck

Es bestehen keine besondere Bestimmungen für den Bereich Print.

5. Anwendbares Recht

Diese AGB als auch alle andere Verträge unterstehen dem Schweizerischen Recht.

6. Gerichtstand

Alleiniger Gerichtsstand ist beim Sitz der Gesellschaft (Volketswil, Schweiz).

7. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 10. Oktober 2015 und behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen. Diese AGB wurde auf das Gründungsdatum der Firma eingeführt und sind integrierter Bestandteil jegliche Vereinbarungen zwischen starlink creative agency und seiner Kunden.

starlink creative agency GmbH 16.10.2015

Kontakt?

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen